Hinweisgeber-System

des Mitchells & Butlers Germany Konzerns*

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und Vorgaben hat in unserem Konzern hohe Priorität.

Mit unserem Hinweisgeber-System haben Sie die Möglichkeit, uns Hinweise auf Verstöße, sowie potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitern gemäß der Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 sowie dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) und -ab dem 01. Januar 2024 - dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) zu melden.

In allen anderen Angelegenheiten nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. (z.B. Reklamationen)

Das System ist vertraulich und geschützt. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeiter, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Benachteiligungen von Hinweisgebern und Mitwirkenden werden von uns nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist.

Sie haben die Möglichkeit, über das System mit uns in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen speziell geschützten Postkasten mit uns in Kontakt zu bleiben. Es ist über das System auch möglich, Hinweise in Form einer Sprachübermittlung/Audioaufzeichnung zu geben.

Meldungen können auch anonym und zudem in jeder beliebigen Sprache erfolgen. Im Falle einer anonymen Meldung können Sie ebenfalls einen speziell geschützten Postkasten einrichten, über den Sie mit uns anonym kommunizieren können. Dies ist deshalb wichtig, weil sich unter Umständen noch Fragen ergeben, die wir nur mit Ihrer Hilfe klären können. Wir werden keine Maßnahmen ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, sofern sie unser Hinweisgeber-System nicht missbrauchen.

Die Untersuchungen werden nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises sowie bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte eines Regelverstoßes eingeleitet. Alle Informationen werden in einem fairen und geschützten Verfahren mit äußerster Vertraulichkeit verarbeitet.

Wenn Sie eine vertrauliche Meldung senden möchten, gelangen Sie über den folgenden Link zu unserem geschützten Online-Meldekanal.

Die Verfahrensordnung kann hier eingesehen werden!

Digitales Hinweisgeber-System nutzen

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Wenn Sie unser digitales Hinweisgeber-System nutzen möchten, klicken Sie auf den oben angezeigten Button. Hierdurch werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet. Wir weisen Sie daraufhin, dass diese Webseite allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen i. S. d. DSGVO entspricht und die darauf befindlichen Cookies und externen Dienste ausschließlich zum Zweck technischer Erfordernisse verwendet werden und für diese notwendig sind. Insbesondere sind diese für die wesentliche Funktionalität sowie für die Sicherheit der Webseite verantwortlich. Alle personenbezogenen Daten, die durch den Besuch der Webseite übertragen werden, insbesondere die IP-Adresse, werden von uns in keiner Weise dafür verwendet, um die dahinterliegende Person anhand dieser Zusatzinformation zu bestimmen. Darüber hinaus werden alle hieraus entstandenen Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unwiderruflich gelöscht. Diese Daten werden zudem nach Ablauf der Session unwiederbringlich gelöscht. Dadurch ist die Möglichkeit einer anonymen Meldung in jedem Fall gewährleistet. Nähere Informationen finden Sie auf der Datenschutzerklärung des Portals.

*Alle verwendeten geschlechtsbezogenen Begriffe beziehen die jeweils anderen Geschlechter ebenso mit ein.